Sie sind in der Ausbildung zum Heilpraktiker oder haben diese gerade abgschlossen?

Wir bieten Ihnen ein Stipendium an, wenn Sie :

  • Ihren Beruf wirklich ganzheitlich ansehen
  • sich selbstständig machen wollen
  • eine plausible Planung anbieten

Unser Stipendium umfasst :

  • finanzielle Förderung von 500,- € bis 1000,- € monatlich
  • Coaching durch einen erfolgreichen und erfahrenen Heilpraktiker
  • Coaching durch einen erfolgreichen und erfahrenen Manager

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf, um nähere Details zu erfahren!  Kontakt

Weitere Fördermöglichkeiten :

Die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker lassen sich durch verschiedene Förderprogramme finanzieren. Der Staat unterstützt Ihren Weiterbildungswillen zum Beispiel mit dem Bildungsgutschein, der Begabtenförderung oder dem Bildungskredit.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine Fördermaßnahme der Arbeitsagentur, die Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Der Sachbearbeiter entscheidet nach einem Beratungsgespräch individuell, ob Sie die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker mit dem Bildungsgutschein finanzieren können.

Sie sollten sich also für das Beratungsgespräch gute Argumente zurechtlegen, warum die Ausbildung zum Heilpraktiker gerade für Sie und Ihre Karriere sinnvoll ist. Weiterhin ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 3 Jahre Berufspraxis Voraussetzung für den Bildungsgutschein.

Begabtenförderung

Die Begabtenförderung ist ein Stipendienprogramm der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB). Das Programm fördert besonders begabte junge Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen. Voraussetzung ist, dass Sie einen guten Abschluss einer Berufsausbildung im medizinischen oder pflegerischen Bereich vorweisen können und nicht älter als 25, in Ausnahmefällen 27 sind. Haben Sie die Prüfung Ihrer Berufsausbildung bei einer Industrie- und Handelskammer abgelegt, bewerben Sie sich dort für das Weiterbildungsstipendium. Wenn Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf gelernt haben, bewerben Sie sich direkt bei der SBB.

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein staatlicher Kredit von monatlich 100 € bis 300 €, der sich an volljährige Schüler und Studenten in der fortgeschrittenen Ausbildung richtet. Sie können den Kredit erhalten, wenn Sie auch Bafög-berechtigt sind. Dazu muss Ihre Ausbildungsstelle für den Heilpraktiker im Register für Bafög-förderungsfähige Schulen eingetragen sein. Dies ist allerdings bei den wenigsten Heilpraktikerschulen der Fall. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie beim Bundesverwaltungsamt, das für die Vergabe des Bildungskredites zuständig ist.

WeGebAU

Das Förderungsprogramm WeGebAU richtet sich an gering qualifizierte Mitarbeiter ab 45 Jahren in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dabei übernimmt die jeweilige Arbeitsagentur bis zu 75 % der Kosten einer Weiterbildung – auch der Ausbildung zum Heilpraktiker. Die restlichen Kosten tragen Sie oder Ihr Arbeitgeber. Bei jüngeren Beschäftigten übernimmt die Arbeitsagentur anteilig 50 % der Lehrgangsgebühren.

Weiterbildungssparen

Wenn Sie eine staatlich geförderte Sparzulage erhalten, können Sie vom angesparten Geld Guthaben für die Finanzierung Ihrer Heilpraktikerausbildung aufwenden. Dies ist auch dann möglich, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Dazu lassen Sie sich am besten zunächst bei einer der bundesweiten Beratungsstellen über eine geeignete Weiterbildung beraten. Anschließend planen Sie die finanziellen Angelegenheiten dann mit Ihrem Finanzdienstleister. Weitere Infos zum Weiterbildungssparen findest Du auf bildungspraemie.info.

Rehabilitationsförderung

Die Rehabilitationsförderung unterstützt Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Um die Förderung zu erhalten, stellen Sie einen „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bei der Arbeitsagentur vor Ort. Ein Berater entscheidet individuell, ob Sie für die Förderung infrage kommen und die Arbeitsagentur die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker übernimmt.

Förderprogramme Bundesländer

Neben den Arbeitsagenturen und bundesweiten Finanzierungsmodelle haben auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme ins Leben gerufen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Qualifizierungsscheck (Hessen)
  • Bildungsscheck (Brandenburg, NRW)
  • Quali-Scheck (Rheinland-Pfalz)
  • Weiterbildungsscheck (Sachsen, Bremen, Thüringen)

Weitere Finanzierungshilfen

Zu den staatlichen Fördermodellen kommen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten, mit denen Sie die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker decken können:

Rabatte der Institute

Die meisten Heilpraktikerschulen gewähren Rabatte. Wenn Sie zum Beispiel bereits einen Lehrgang belegt haben oder besonders früh buchen, verringern sich die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker. Zudem bekommen bestimmte Zielgruppen einen Rabatt, etwa Rentner, Arbeitslose oder Studenten.

Beteiligung des Arbeitgebers

Wenn die Ausbildung zum Heilpraktiker Ihrem Arbeitgeber nützt, kann es sein, dass er sich an den Kosten beteiligt. Dies ist jedoch eine individuelle Verhandlungssache. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Heilpraktikerausbildung an und erläutere die Vorteile. Durch die Ausbildung zum Heilpraktiker können Sie beispielsweise neue Kundengruppen ansprechen oder Zusatzleistungen durchführen. Nicht nur Geldleistungen stellen eine Förderung durch den Arbeitgeber dar. Sie können auch eine Verringerung der Arbeitszeit vorschlagen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker können Sie bei der Steuererklärung geltend machen. Die Lehrgangsgebühren lassen sich als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Quelle