„Wer den Weg zur Natur findet, findet auch den Weg zu sich selbst.“ (Klaus Ender)
Ein Heilpraktiker ist naturheilkundlich tätig. Dabei nutzt er vor allem Methoden der Naturheilkunde und der sog. alternativen Medizin und ergänzt somit das medizinische Angebot um die alternative Heilkunde.
Die Tätigkeitsbereiche, aber auch die Grenzen des Heilpraktikers, sind im Heilpraktikergesetz festgehalten. Dieses regelt auch die Voraussetzungen, die ein Heilpraktiker erfüllen muss, um sich so nennen zu dürfen. Erst nach einer sog. amtsärztlichen Überprüfung, auch Heilpraktikerprüfung genannt, darf dieser Beruf in Deutschland ausgeübt werden. Diese Prüfung findet zweimal im Jahr statt und gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil. Zur Prüfungsvorbereitung empfiehlt sich ein Fernstudium oder besser noch eine Heilpraktikerschule. Je nach Schule variieren dabei die jeweiligen Schwerpunkte wie :
Um eine eigene Praxis zu eröffnen ist eine detaillierte Planung notwendig, die wir im Rahmen unseres Stipendiums gemeinsam erstellen können. Neben fachlicher Kompetenz sind hierzu auch unternehmerische Fähigkeiten notwendig, um erfolgreich zu sein. Daher empfiehlt sich zunächst praktische Erfahrungen innerhalb einer Assistenz bei einem Heilpraktiker zu sammeln und parallel betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu erweitern. Unser Stipendium bietet genau hier entsprechende Hilfestellung.